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Energie für Heute und Morgen.

Periodische Zählereichung – digitales Prüfzertifikat

Laut Rundschreiben N. 28/D DEL 26/01/1998 der Zollagentur müssen je nach Einsatz statische (elektronische) Zähler alle 3 Jahre und elektrodynamische Zähler alle 5 Jahre neu geeicht werden.

Laut Rundschreiben N. 28/D DEL 26/01/1998 der Zollagentur müssen je nach Einsatz statische (elektronische) Zähler alle 3 Jahre und elektrodynamische Zähler alle 5 Jahre neu geeicht werden.
Direkte, MID-zertifizierte Zähler (ohne Strom- u/o Spannungswandler nach 2006) können bei Anlagen mit erneuerbarer Energie für 15 Jahre zertifiziert werden.

ACHTUNG: Ab dem Datum 01.01.2021 wird das Prüfzertifikat der Zähler für steuerliche Zwecke digital und muss an den Zentralcomputer übermittelt werden. Die telematische Übermittlung des digitalen Prüfzertifikats wird vom zugelassenes Eichlabor durchgeführt.

In Zukunft muss das Prüfzertifikat nicht mehr bei der Zollagentur abgegeben werden, da bereits im Zentralcomputer hinterlegt sind.
Es wird darauf hingewiesen, die periodischen Eichtermine fristgerecht zu veranlassen.

isB-Veritas GmbH ist seit 01.12.2018 die Abspaltung des Firmenzweiges „Prüflabor und Messungen“ der ing.studio Blasbichler GmbH.

Link: www.isb-veritas.it