Blasbichler GmbH - Kundeninfo

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Energie für Heute und Morgen.

Innerhalb 31.03.2021 müssen wieder alle Betreiber einer Anlage mit Stromproduktionslizenz die Jahresmeldung des Stromkonsums erstellen und online an den Zentralcomputer der Zollagentur versenden.

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Alle Stromproduzenten, welche über eine Lizenz zur Stromproduktion verfügen, sind verpflichtet periodisch die Zähler physisch (sprich am Zähler direkt) abzulesen und die Werte in das Produktionsregister einzufügen.

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Laut Rundschreiben N. 28/D DEL 26/01/1998 der Zollagentur müssen je nach Einsatz statische (elektronische) Zähler alle 3 Jahre und elektrodynamische Zähler alle 5 Jahre neu geeicht werden.

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