Innerhalb 31.03.2021 müssen wieder alle Betreiber einer Anlage mit Stromproduktionslizenz die Jahresmeldung des Stromkonsums erstellen und online an den Zentralcomputer der Zollagentur versenden.
Alle Stromproduzenten, welche über eine Lizenz zur Stromproduktion verfügen, sind verpflichtet periodisch die Zähler physisch (sprich am Zähler direkt) abzulesen und die Werte in das Produktionsregister einzufügen.
Laut Rundschreiben N. 28/D DEL 26/01/1998 der Zollagentur müssen je nach Einsatz statische (elektronische) Zähler alle 3 Jahre und elektrodynamische Zähler alle 5 Jahre neu geeicht werden.