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Jahreserklärung über neunen Zugang Zollamt mit digitaler Identität

Innerhalb 31.03.2021 müssen wieder alle Betreiber einer Anlage mit Stromproduktionslizenz die Jahresmeldung des Stromkonsums erstellen und online an den Zentralcomputer der Zollagentur versenden.

Innerhalb 31.03.2021 müssen wieder alle Betreiber einer Anlage mit Stromproduktionslizenz die Jahresmeldung des Stromkonsums erstellen und online an den Zentralcomputer der Zollagentur versenden.

Neu ist, dass der gesetzliche Vertreter der Produktionsanlage und Inhaber der Produktionslizenz sich ab diesem Jahr persönlich mit digitaler Identität (SPID oder Bürgerkarte CNS) auf dem Portal der Zollagentur anmelden muss und die ehemaligen Zugangskodexe der letzten Jahre nicht mehr verwendet werden können.

Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Zollagentur unter folgender Adresse: www.adm.gov.it unter “Area Riservata”

Die Jahreserklärung für das Bezugsjahr 2020 muss mit der entsprechenden Software, welche von der Zollagentur auf dessen Internetseite zur Verfügung gestellt wird, durchgeführt werden: www.adm.gov.it/portale/dogane/operatore/software unter dem Punkt “Dichiarazione annuale per l'energia elettrica e per il gas naturale”.

Abschließend, um die Jahresmeldung korrekt auszufüllen und das Risiko einer Verwaltungsstrafe zu vermeiden, empfehlen wir äußerste Vorsicht bei der Ablesung der Produktions- und Austauschzähler walten zu lassen, bei welcher der Wert um Mitternacht vom 31.12.2020 abzulesen ist. Dieser Wert kann bei entsprechenden elektronischen Zählern Anfang Jänner durch die Ablesung des vorherigen Zeitraums (periodo precedente) erhalten werden.